Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Für die Nutzung von Zeitportal24 im geschäftlichen Bereich.
Stand: Oktober 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für entgeltliche Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Zeiterfassungssoftware Zeitportal24 sowie damit verbundene vereinbarte Dienstleistungen zwischen Zeitportal24, Christian Fritzenschaft, Frühlingstr. 6, 97957 Wittighausen („Anbieter“), und seinen Kunden. Zeitportal24 richtet sich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, nicht an Verbraucher.
Ein individuell vereinbarter Kundenvertrag und die darin enthaltenen besonderen Leistungs- oder Preisregelungen gehen diesen AGB bei Widersprüchen vor. Für die Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Auftrag gilt zusätzlich die gesondert vereinbarte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Zeitportal24 stellt dem Kunden für die Vertragsdauer eine über das Internet erreichbare Software zur Arbeitszeiterfassung und Verwaltung bereit. Nach dem jeweils vereinbarten Funktionsstand umfasst dies insbesondere die Erfassung von Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen, Arbeitszeitkonten, Arbeitsplanung, Abwesenheiten und Auswertungen. Soweit technisch vorgesehen, kann die Nutzung über Browser, mobile App oder ein geeignetes Terminal erfolgen.
Die Software dient der Unterstützung betrieblicher Abläufe. Der Kunde bleibt für die richtige Einrichtung von Arbeitszeitmodellen, die Kontrolle von Buchungen, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Pflichten und die Bewertung der von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich. Eine Rechts- oder Steuerberatung ist nicht Vertragsbestandteil.
3. Vertragsschluss und Bereitstellung
Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website ist eine unverbindliche Produktinformation. Ein Vertrag kommt durch individuelle Annahme eines Angebots beziehungsweise Abschluss eines gesonderten Kundenvertrags zustande. Nach Vertragsschluss stellt der Anbieter die vereinbarten Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Die technische Nutzung setzt ein geeignetes internetfähiges Endgerät, eine aktuelle Browser- beziehungsweise App-Version und eine Internetverbindung voraus.
4. Nutzungsrechte und Zugänge
Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares und auf seine eigenen betrieblichen Zwecke begrenztes Recht, die vereinbarte Software zu nutzen. Benutzerzugänge sind persönlich zu verwalten und angemessen gegen unberechtigten Zugriff zu schützen. Der Kunde ist für die Vergabe und den Entzug von Benutzerrechten in seinem Unternehmen verantwortlich, soweit diese Aufgabe nicht ausdrücklich im Verwaltungsservice übernommen wurde.
Eine Weitervermietung, Unterlizenzierung oder Nutzung für unverbundene Dritte ist ohne Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Gesetzlich zwingende Nutzungsrechte bleiben unberührt.
5. Preise und Mitarbeiterzahl
Die monatliche Grundlizenz beträgt 29,90 € netto und umfasst die Nutzung für bis zu zehn aktive Mitarbeiter. Ab dem elften aktiven Mitarbeiter werden 0,99 € netto je zusätzlichem Mitarbeiter und Monat berechnet. Die Nutzung der Software ist nicht auf zehn Mitarbeiter begrenzt. Die Grundlizenz enthält die im vereinbarten Leistungsumfang angebotenen Softwarefunktionen ohne gesonderte Funktionspakete.
Maßgeblich ist die Zahl der aktiven, für die Zeiterfassung eingerichteten Mitarbeiterkonten; ausgeschiedene und deaktivierte Konten zählen nicht als aktive Mitarbeiter. Die konkrete Ermittlung der Mitarbeiterzahl und Abrechnung von Veränderungen während eines Abrechnungszeitraums richtet sich nach dem individuellen Angebot beziehungsweise Kundenvertrag. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
Bei jährlicher Softwarezahlung werden für zwölf Nutzungsmonate elf monatliche Softwarelizenzbeträge berechnet. Bei unveränderter Mitarbeiterzahl von bis zu zehn Personen entspricht dies 328,90 € netto jährlich. Die Ermäßigung für die jährliche Zahlung gilt für die Softwarelizenz, einschließlich berechneter zusätzlicher Mitarbeiter; sie gilt nicht automatisch für Verwaltungsservices oder Hardware.
6. Zusätzliche Dienstleistungen und NFC-Tokens
Ein Verwaltungsservice kann gesondert beauftragt werden. Soweit vereinbart, beträgt dessen Entgelt 49,90 € netto monatlich und umfasst die vertraglich festgelegte Pflege von Mitarbeiterdaten, Arbeitszeitmodellen, Grundeinstellungen und Token-Zuordnungen auf Anweisung des Kunden. Die verbindliche Abgrenzung der Leistungen ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Entscheidungen zu Beschäftigungsverhältnissen sowie rechtliche Pflichten des Arbeitgebers bleiben beim Kunden.
Optional angebotene NFC-Tokens beziehungsweise RFID-Schlüsselanhänger werden nur bei gesonderter Bestellung geliefert. Der kommunizierte Grundpreis beträgt 5 € je Token einmalig; Umsatzsteuer, Personalisierungen und gegebenenfalls anfallende Versandkosten werden im jeweiligen Angebot ausgewiesen. Vor einer Bestellung kann die Eignung der vorgesehenen Endgeräte und Lesegeräte geklärt werden. Nicht jedes NFC-fähige Gerät unterstützt jede Terminalkonfiguration.
7. Zahlung, Laufzeit und Kündigung
Entgelte und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Kundenvertrag beziehungsweise der Rechnung. Bei vereinbarter monatlicher Zahlung läuft die Nutzung grundsätzlich auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Kundenvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei jährlicher Zahlung beträgt die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit grundsätzlich zwölf Monate; für Verlängerung und Kündigung gelten die Regelungen des Kundenvertrags.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen können in Textform erfolgen.
8. Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit
Der Anbieter betreibt die Software mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Notwendige Wartungen, Sicherheitsaktualisierungen sowie Störungen bei Netz- oder Hostinganbietern können die Nutzung zeitweise einschränken. Planbare Wartungen werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass der Betrieb des Kunden möglichst wenig beeinträchtigt wird. Konkrete Service-Level oder garantierte Verfügbarkeiten gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
9. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat zutreffende Stammdaten und Arbeitszeitmodelle zu hinterlegen, Benutzerrechte angemessen zu verwalten und in seinem Verantwortungsbereich die datenschutz- und arbeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten. Für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten sowie für erforderliche Weisungen an den Anbieter ist der Kunde verantwortlich. Sicherheitsrelevante Auffälligkeiten oder erkannte Fehlfunktionen sind dem Anbieter zeitnah mitzuteilen.
10. Datenschutz und Vertraulichkeit
Beide Parteien beachten die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Bei der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Auftrag schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO ab. Der Kunde bleibt insoweit grundsätzlich Verantwortlicher, der Anbieter verarbeitet die Daten entsprechend den vereinbarten Weisungen. Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei werden nur zur Durchführung des Vertrags verwendet, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
11. Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in sonstigen Fällen gesetzlich zwingender Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und ausdrücklich übernommene Garantien bleiben unberührt.
12. Vertragsende und Datenexport
Nach Vertragsende endet das Nutzungsrecht. Der Kunde kann vorhandene Exportfunktionen zur Übernahme seiner Daten verwenden. Weitere Einzelheiten zu Datenexport, Bereitstellungsfristen und datenschutzgerechter Löschung ergeben sich aus dem Kundenvertrag, der AVV und den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Gesetzliche Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten bleiben unberührt.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters Gerichtsstand. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt; an die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.